02 März 2025 Blog

Programm Goldenes Visum für Spanien

Programm Goldenes Visum für Spanien

Goldenes Visum ist eine inoffizielle Bezeichnung für spezielle Regierungsprogramme, die Ausländern eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung für Investitionen in die Wirtschaft des Landes gewähren. Das Goldene Visum Spaniens unterscheidet sich von herkömmlichen Aufenthaltsvisa. Es ist ein Sonderstatus für den Investor, der es ihm ermöglicht, eine Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen einer vereinfachten Regelung zu erhalten.

Schließung des spanischen Golden-Visa-Programms im Jahr 2025

Im Jahr 2024 wurde bekannt, dass die Schließung des Golden-Visa-Programms wahrscheinlich bevorsteht. Das Thema wurde das ganze Jahr über erörtert, und die endgültige Entscheidung wurde vom spanischen Kongress im Dezember 2024 getroffen.

Chronologie der Ereignisse:

  • Die spanische Regierung kündigte die mögliche Beendigung des Programms im April 2024 an.
  • Die von der Regierungspartei geführte Regierung scheiterte im September 2024 an der Opposition, als es darum ging, Änderungen des spanischen Bodenrechts in Bezug auf Aufenthaltsgenehmigungen für Investitionen zu verabschieden.
  • Die Sozialistische Arbeiterpartei Spaniens schlug im November 2024 neue Änderungen am Justizgesetz vor, die das „goldene Visum“ betreffen.
  • Ein Gesetzentwurf zur Aufhebung des Programms für goldene Visa wurde am 2. Dezember 2024 vom spanischen Senat abgelehnt. Das Gesetz wurde zur weiteren Überarbeitung an den Kongress zurückgegeben.
  • Der Kongress stimmte Ende Dezember 2024 für die Aufhebung des Programms im Jahr 2025.

Wege zur Erlangung eines goldenen Visums für Spanien

Um eine Aufenthaltsgenehmigung für Investitionen in Spanien zu erhalten, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Kaufen Sie eine Immobilie in Spanien für mindestens 500 Tausend Euro. Es ist obligatorisch, die Immobilie während der gesamten Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis für Investitionen zu besitzen.
  • Legen Sie 1 Million Euro bei einer spanischen Bank an.
  • Kaufen Sie Aktien spanischer Unternehmen im Wert von mindestens 1 Million Euro.
  • Investieren Sie mindestens 2 Millionen Euro in spanische Staatsanleihen.
  • Ein Unternehmensprojekt vorschlagen, das zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Entwicklung der Wirtschaft des Landes oder zur Innovation beiträgt.

Es sei darauf hingewiesen, dass in allen oben genannten Fällen die Aufenthaltsgenehmigung nur dann gültig bleibt, wenn die ursprüngliche Investition beibehalten wird. Im Falle des Verkaufs von Immobilien oder der Abhebung des Betrags aus der Kaution wird das goldene Visum automatisch annulliert.

Wichtig! Es handelt sich um eine rückzahlbare Investition: Der Investor erhält seine Investition im Rahmen des Programms „Goldenes Visum“ nach fünf Jahren zurück.

Vorteile des Goldenen Investorenvisums in Spanien

  • Mit der Aufenthaltsgenehmigung für Spanien können Sie die Grenzen der Schengen-Länder ohne Visum überschreiten.
  • Das Recht, Geschäfte zu machen. Das goldene Visum erlaubt Ihnen, in Spanien zu arbeiten und Geschäfte zu machen.
  • Die Möglichkeit, Konten in Spanien zu eröffnen. Mit dem Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung hat der Investor das Recht, ein Konto bei einer spanischen Bank zu eröffnen und alle verfügbaren Finanzangebote der ausgewählten Bank zu nutzen.
  • Keine Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt. Im Gegensatz zu einer regulären Aufenthaltsgenehmigung verpflichtet das „Goldene Visum“ Spanien nicht dazu, sich 183 Tage pro Jahr im Land aufzuhalten. Der Teilnehmer des Programms muss sich mindestens sieben Tage pro Jahr in Spanien aufhalten. Wenn der Investor eine Aufenthaltsgenehmigung und die spanische Staatsbürgerschaft erhalten möchte, muss er dauerhaft im Land leben.
  • Aufenthaltserlaubnis für die ganze Familie. Der Investor, sein Ehepartner und seine minderjährigen Kinder erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für das Land. Der Antrag kann auch Eltern und erwachsene Kinder einschließen, wenn sie vom Hauptantragsteller abhängig sind.
  • Möglichkeit, die spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Nach 10 Jahren Aufenthalt in Spanien ist der Investor berechtigt, einen spanischen Pass zu beantragen.
  • Mit der Krankenversicherung können Sie kostenlose Arztbesuche, Krankenwagenfahrten, Krankenhausaufenthalte, Behandlungen und Operationen in Anspruch nehmen.
  • EU-Führerschein. Der Investor wird ein Auto kaufen und anmelden können.
  • Ausbildung der Kinder in Schulen und Universitäten. Die Kinder werden in öffentlichen und staatlichen Schulen des Landes unterrichtet und erhalten auch eine Hochschulausbildung.
  • Kein Steuerwohnsitz in Spanien. Der Investor muss keine Steuererklärung abgeben, wenn er/sie weniger als 183 Tage im Lande bleibt.

Es ist nicht erforderlich, Prüfungen über die spanische Sprache und die Geschichte des Landes abzulegen.

Wie man die Aufenthaltsgenehmigung für Immobilieninvestitionen in Spanien erhält

Um eine spanische Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss ein Investor:

  1. Eine Immobilie in Spanien im Wert von 500 000 Euro oder mehr kaufen. Sie können ein Grundstück, eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie kaufen. Es ist erlaubt, mehrere Immobilien zu kaufen, deren Gesamtwert eine halbe Million Euro übersteigt.
  2. Sie müssen nachweisen, dass die Investition aus eigenen Mitteln des Antragstellers stammt. Dies bedeutet, dass der Investitionsbetrag bereits auf dem Konto des potenziellen Investors vorhanden ist. Wenn die Investition den Mindestbetrag überschreiten soll, kann sie mit Hilfe eines Hypothekendarlehens getätigt werden.
  3. Die zu erwerbende Immobilie muss bezugsfertig sein. Beim Erwerb einer im Bau befindlichen Immobilie ist es jedoch möglich, einen Antrag zu stellen, sobald die Immobilie fertiggestellt ist.

Beantragung eines Goldenen Visums für Spanien

Um eine Aufenthaltsgenehmigung für Investitionen im Jahr 2025 zu erhalten, muss der Investor einen Antrag im spanischen Hoheitsgebiet stellen, nachdem er zuvor mit einem Touristenvisum eingereist ist.

Anforderungen an den Antragsteller

Der Antragsteller muss über 18 Jahre alt sein, in die spanische Wirtschaft investieren und diese Investition während der Dauer des Visums aufrechterhalten. Außerdem muss er seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen, d. h. er muss über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um im Land leben zu können.

Die Mindestanforderungen für den Nachweis der Zahlungsfähigkeit betragen 28.800 € für die Einlage des Investors und 7.200 € für jedes Familienmitglied jährlich.

Der Antragsteller muss außerdem:

  • keine strafrechtlichen Verurteilungen in den letzten fünf Jahren;
  • keine Steuerrückstände in Spanien;
  • keine Unregelmäßigkeiten bei der Visumerteilung oder Einreisebeschränkungen in die EU;
  • nicht auf den Sanktionslisten der EU stehen;
  • keine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen;
  • keine übertragbaren Krankheiten haben.

Dokumente für die Aufenthaltsgenehmigung für Investitionen

  • gültiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr ab dem Datum des Ablaufs der vorgeschlagenen Dauer der Aufenthaltsgenehmigung;
  • interner ziviler Reisepass des Landes und Fotokopien aller seiner Seiten;
  • Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung;
  • zwei Farbfotos von 3,5×4. 5 mm;
  • Vertrag über den Kauf von Immobilien in Spanien oder ein Dokument, das eine andere Art von Investition bestätigt;
  • Bankauszüge, Dokumente über das Vorhandensein von Einlagen
  • spanische TIN;
  • Heiratsurkunde;
  • Bescheinigung über die Straffreiheit mit einer notariell beglaubigten Übersetzung;
  • ärztliches Attest;
  • Dokumente, die die Legitimität des Einkommens bestätigen;
  • Quittung für die Zahlung von Gebühren und Abgaben.

Alle Dokumente sollten ins Spanische übersetzt werden.

Kosten für die Bearbeitung der Aufenthaltsgenehmigung

Zu den wichtigsten Ausgaben eines Investors gehören neben den Kosten für den Erwerb einer Immobilie die folgenden:

  • Je nach Anzahl der Antragsteller kann der Gesamtbetrag zwischen 1.000 € und 4.000 € liegen. Darin enthalten sind professionelle Beratung, juristischer Beistand, die Erstellung der Unterlagen, die Apostillierung und die Übersetzung aller Dokumente durch beeidigte Übersetzer.
  • Kann zwischen 50 € und 100 € pro Person betragen.
  • Kosten für den Erwerb von Immobilien. Sie belaufen sich auf 10-15 % des Wertes der Immobilie.
  • Staatliche Gebühren für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung. Sie belaufen sich auf 100 Euro pro Person für die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigungskarte aus Plastik.
  • Staatliche Gebühren für die Erteilung eines Touristenvisums.

Am 3. April 2025 tritt in Spanien das Gesetz über die Abschaffung des „goldenen Visums“ in Kraft, wie aus dem zuvor unterzeichneten Dokument vom 3. Januar 2025 hervorgeht. Dementsprechend bleibt bis zum 2. April dieses Jahres die Möglichkeit, Dokumente einzureichen und Zeit für die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung nach den alten Regeln zu haben, alle Anträge werden unter den gleichen Bedingungen geprüft.

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