Das bulgarische Parlament hat die Reform der Migrationsgesetzgebung gebilligt. Das bulgarische Parlament hat am 18. Juni 2025 die von der Übergangsregierung im Januar vorgeschlagenen und im April in erster Lesung vorläufig angenommenen Änderungen des Ausländergesetzes endgültig verabschiedet. Die Änderungen zielen darauf ab, die bulgarische Gesetzgebung mit den Richtlinien der Europäischen Kommission zu harmonisieren und die neuen Realitäten nach dem Beitritt des Landes zum Schengen-Raum zu berücksichtigen.
Visa für digitale Nomaden und Geschäftsleute
Ein wesentlicher Teil der Änderungen betrifft die Vereinfachung der Verfahren für hochqualifizierte Fachkräfte. Insbesondere wird ein neuer Status für digitale Nomaden eingeführt, d. h. ausländische Arbeitnehmer, die von ausländischen Arbeitgebern aus der Ferne beschäftigt werden. Diese Fachkräfte können eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate mit dem Recht auf einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen erhalten. Für Geschäftsleute gelten günstige Bedingungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis, wenn der Jahresumsatz des Unternehmens mindestens 100.000 Lewa (etwa 51.000 €) beträgt.
Weitere Neuerungen
Das Gesetz verschärft die Anforderungen an Arbeitgeber, die Ausländer einstellen. Innerhalb einer Woche nach der Einreise des Arbeitnehmers muss das Unternehmen dem Migrationsdienst eine Kopie des Reisepasses des Arbeitnehmers mit Visum und einen Nachweis über die Krankenversicherung vorlegen. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen von 200 bis 1000 BGN, während die Ausländer selbst bei verspäteter Vorlage der Dokumente mit Geldstrafen von 100 bis 500 BGN belegt werden.
Besondere Aufmerksamkeit wird dem Meldeverfahren gewidmet. Alle Ausländer sind verpflichtet, bei der Einreise den Zweck ihres Besuchs anzugeben und innerhalb von drei Tagen ihre Wohnanschrift durch Ausfüllen einer speziellen Adresskarte zu melden. Eine Ausnahme gilt nur für organisierte Touristengruppen.
Das Verfahren zur Erlangung einer Jahresaufenthaltsgenehmigung wurde für Postgraduierte vereinfacht. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für wohlhabende Ausländer zu beantragen, die ein Jahreseinkommen von mindestens 50 bulgarischen Mindestlöhnen (etwa 28.000 € brutto) nachweisen können.
Eine wichtige Neuerung betrifft die Inhaber der Blauen Karte EU. Ihre Familienangehörigen können nun ungehindert nach Bulgarien einreisen und erhalten eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage, während ihre Dokumente bearbeitet werden. Alle Aufenthalte von Drittstaatsangehörigen in Bulgarien werden nun als Aufenthalte im Schengen-Raum gezählt.